1. Gültigkeitsbereich
Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten, soweit nicht gesonderte Abmachungen
getroffen wurden, für sämtliche Vereinbarungen mit uns. Mündliche Ergänzungen, Abänderungen
oder Nebenabredungen erlangen erst mit unserer schriftlichen Bestätigung Rechtswirksamkeit, ebenso
Sondervereinbarungen.
2. Angebot und Kaufabschluß
Unsere Angebote sind, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet, immer frei-
bleibend. Kaufabschlüsse erlangen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder die erfolgte
Lieferung Rechtsverbindlichkeit. Bestellt ein Käufer bei uns Gegenstände, die nach seinen Zeichnungen
oder Mustern auszuführen sind, so übernimmt er die Haftung dafür, dass Rechte Dritter nicht verletzt
werden. Er hat uns wegen aller auf Grund einer solchen Verletzung gegen uns erhobenen Ansprüche
schad- und klaglos zu halten. Unsere eigenen Zeichnungen, Muster und Angebote sind auch nach
Kaufabschluss unser geistiges Eigentum und dürfen Dritten bei sonstiger Verpflichtung zum vollen
Schadenersatz nicht zugänglich gemacht werden.
3. Preise
Alle in unseren Preislisten angegebenen Preise sind freibleibend. Unsere Preise verstehen sich in EUR,
netto ab unserem Lager unverpackt und ohne Montage. Falls in der Zeit zwischen Kaufabschluss und
Lieferung mit mehr als 2 Monaten Lieferfrist Umstände eintreten, die eine wesentliche Änderung der
Kalkulationsgrundlage bewirken, wie kollektivvertragliche Lohnerhöhungen oder Materialpreis-
steigerungen, sind wir zu einer entsprechenden Preiserhöhung berechtigt. Ebenso zu einer Preis-
anpassung auf Grund erfolgter währungspolitischer Maßnahmen.
4. Zahlungsbedingungen
Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, gelten folgende Zahlungskonditionen: 10 Tage 2 % Skonto,
30 Tage netto. Bei Sondervereinbarungen: 40 % Anzahlung innerhalb von 10 Tagen ab Datum der
Auftragserteilung, 60 % nach Fertigstellung unter Abzug von 2 % Skonto bei Zahlungseingang
innerhalb von 10 Tagen oder 30 Tage netto. Ein Skontoabzug ist nur bei Barzahlung, nicht aber bei
Wechselzahlung möglich. Wechselzahlungen müssen schriftlich vereinbart werden. Mängelrügen
berechtigen nicht zu Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug werden dem Käufer unbeschadet sonstiger
gesetzlicher Forderungen Verzugszinsen in der Höhe von 12 % in Rechnung gestellt. Weiters sind
wir in einem solchen Fall berechtigt, sämtliche ausstehenden Forderungen sofort fällig zu stellen und
noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung vorzunehmen. Sollte es notwendig sein, die
Zahlung durch unseren Rechtsvertreter eintreiben zu lassen, verpflichtet sich der Käufer im Falle seiner
Säumigkeit die Mahn- und Inkassospesen des Verkäufers zu ersetzen. Bei Neukunden erfolgt die
Zahlung per Vorauszahlung oder Nachnahme.
5. Lieferungen
Lieferfristen beginnen im allgemeinen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, sofern vollständige
Auftragsklarheit erzielt wurde und sämtliche Verpflichtungen durch den Käufer erfüllt sind und die
bedungene Anzahlung bei uns eingelangt ist. Eine Überschreitung um mehr als 3 Monate berechtigt
den Käufer zum Rücktritt vom Vertrag, ausgenommen in Fällen höherer Gewalt, wie z.B. Streik,
Betriebsstörung, Materialmangel, in welchen erst eine sechsmonatige Überschreitung der Lieferfrist
zum Rücktritt legitimiert. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder Nachlieferung
sind ausgeschlossen. Dem Käufer obliegt die Verpflichtung, die gelieferte Ware zu übernehmen und
in verschließbaren trockenen Räumen aufzubewahren. Produktionstechnisch bedingt halten wir uns
Über- und Unterlieferungen von 5 % vor, was nicht zur Beanstandung berechtigt.
6. Lieferung
Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Gefahr des Empfängers, unabhängig von der Übernahme der
Versandkosten (siehe Pkt. 3).
7. Gewährleistung
Unsere Gewährleistung bezieht sich auf offene und auf im Zeitpunkt der Lieferung nicht sichtbaren
Mängel, die auf Material- und Bearbeitungsfehler beruhen. Offene Mängel müssen sofort nach
Erhalt der Ware geltend gemacht werden. Bei Mängeln, die zur Zeit der Lieferung nicht sichtbar sind,
ist eine Gewährleistung innerhalb von 8 Tagen , spätestens aber innerhalb von 6 Monaten gerechnet ab
Lieferung, geltend zu machen. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf Mängel, die auf unsachgemäße
Behandlung, bei übermäßiger Beanspruchung oder natürliche Abnutzung zurückzuführen sind. Bei
Mängelrügen, die von uns anerkannt werden, steht es uns frei, entweder kostenlos Ersatz zu liefern
oder die beanstandete Ware auszubessern, oder, wenn der Mangel den ordentlichen Gebrauch der
Ware nicht hindert, eine Vergütung wegen Wertminderung zu leisten. Schadenersatzforderungen des
Kunden über unsere Gewährleistung hinaus werden nicht anerkannt. Das Vorliegen von Mängelrügen
berechtigt den Käufer nicht zur eigenmächtigen Verkürzung oder Zurückhaltung von Rechnungs-
beträgen. Ebenso sind geringfügige Abweichungen von Zeichnungen und Muster keine Mängel. Solche
Gegenständ können in keinem Fall von uns zurückgenommen werden, noch steht dem Käufer ein
Ersatz wegen Wertminderung zu.
8. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zu deren vollständiger Bezahlung unser Eigentum
9. Rücktritt vom Vertrag
Bei Rücktritt vom bereits abgeschlossenen Kaufvertrag ist vom Käufer (ausgenommen Pkt. 5) eine
Stornogebühr von mindestens 25 % des Auftragsvolumens zu entrichten sowie der darüber hinaus-
gehende allfällige Schaden abzugelten.
10. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Soweit nicht schriftliche Vereinbarungen entgegenstehen, unterliegen sämtliche von uns getätigten
Verkaufsabschlüsse dem österreichischen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufsrecht und der
internationalen Verweisungsnormen. Erfüllungsort und Gerichtstand ist Wien.
11. Sonstiges
Kundenanschriften werden in unserer EDV-Anlage gespeichert. Unsere DVR Nr. lautet 0043036
Bitte teilen Sie uns Anschriftsänderungen mit, damit wir Ihnen aktuelle Angebote unterbreiten
können. Sollten Sie mit der Anschriftsspeicherung nicht einverstanden sein, teilen Sie uns dies
mit und wir veranlassen die sofortige Löschung.
Aufträge unter EUR 50,00 werden mit EUR 5,00 Mindermengen Zuschlag abgerechnet.
Die vorstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der E. Rohn GesmbH. sind
unter allen Umständen maßgebend und können auch durch Bekanntgabe der Einkaufsbedingungen
des Käufers nicht abgeändert werden. |